Kurzbeschreibung der Einrichtung, Trägerinformationen
Die DRK Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Kreis Minden-Lübbecke gGmbH mit dem Sitz in 32312 Lübbecke ist eine gGmbH bestehend aus dem DRK Kreisverband Lübbecke und der DRK Elsa-Brandström-Jugendhilfe gGmbH.
Die Geschäftsräume befinden sich in Osnabrücker Straße 62, 32312 Lübbecke, dies ist auch die inländische Geschäftsanschrift.
Die Angebote und Hilfen richten sich an junge Menschen zur Unterstützung ihrer Entwicklung und deren Familien, die Hilfe bei erzieherischen Problemen benötigen. Die Erziehungshilfen verstehen sich dabei nicht nur als pädagogische Intervention, sondern möchten durch einen präventiven und sozialräumlichen Ansatz die erzieherischen Schwierigkeiten frühzeitig angehen. Für die jungen Menschen sowie deren Eltern bieten die Angebote Schutz und Ruhe, aber auch die Chance auf Bildung und Teilhabe. Die Angebote sind auf die individuellen Bedürfnisse und Problemlagen der Zielgruppen ausgerichtet. Der Einsatz für die Würde und die Rechte von jungen Menschen haben oberste Priorität. Die Teilhabe der jungen Menschen in allen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebensbereichen ist das Hauptziel der Hilfen. Die Mitbestimmung und Partizipation ist bei jeder Hilfe unerlässlich um diese Ziele zu erreichen. Die Arbeit in unserer Einrichtung ist zudem grundsätzlich inklusiv ausgerichtet. Es werden junge Menschen und Familien mit verschiedenen Problemen, Einschränkungen oder Behinderungen betreut.
SBW
Junge Volljährige erhalten Hilfe, mit dem Ziel eines eigenverantwortlichen Lebens außerhalb der Herkunftsfamilie und der betreuenden Einrichtung.
Es handelt sich um eine lebensfeldersetzende Maßnahme, welche häufig als Anschlussmaßnahme eines vollstationären Betreuungssettings greift.
Der junge Mensch wird in allen Fragen seiner persönlichen Entwicklung sowie beim Aufbau eines eigenen Lebensfeldes beraten und unterstützt. Dem jungen Menschen wird Hilfe bei der schulischen Entwicklung bzw. der Suche und Durchführung einer Ausbildung geboten.
Angestrebt wird das eigenständige Wohnen in einem Apartment/einer eigenen Wohnung bzw. einer Wohngemeinschaft aus maximal drei Betreuten mit Unterstützung.
Aufgenommen werden junge Menschen ab 18 Jahren, die so weit entwickelt sind, dass man ihnen eine eigenständige Haushaltsführung unter Aufsicht und Anleitung zutraut.
Die Betreuung erfolgt inklusiv, vor allem im Bereich der seelischen Behinderungen (§35a).
Mobile Betreuung
Jugendliche und junge Volljährige erhalten Hilfe, mit dem Ziel eines eigenverantwortlichen Lebens außerhalb der Herkunftsfamilie und der betreuenden Einrichtung.
Es handelt sich um eine lebensfeldersetzende Maßnahme, welche häufig als Anschlussmaßnahme eines vollstationären Betreuungssettings greift.
Der junge Mensch wird in allen Fragen seiner persönlichen Entwicklung sowie beim Aufbau eines eigenen Lebensfeldes beraten und unterstützt. Dem jungen Menschen wird Hilfe bei der schulischen Entwicklung bzw. der Suche und Durchführung einer Ausbildung geboten.
Angestrebt wird das eigenständige Wohnen in einem Apartment/einer eigenen Wohnung bzw. einer Wohngemeinschaft aus maximal drei Betreuten mit Unterstützung einer 24-stündigen Rufbereitschaft.
Aufgenommen werden Jugendliche ab 16 Jahren, die so weit entwickelt sind, dass man ihnen eine eigenständige Haushaltsführung unter Aufsicht und Anleitung zutraut.
Die Betreuung erfolgt inklusiv, vor allem im Bereich der seelischen Behinderungen (§35a).
